Feuerlöscher

Wenn wir über die Handhabe von Feuerlöschern informieren, dann solltest du wissen, welche Arten es gibt und welche Löschmittel für welche Brandklassen geeinigt sind.

Bei Feuerlöschern unterscheidet man zwei Typen:

Aufladelöscher
– Das Treibgas befindet sich in einem eigenen, zweiten Behälter und strömt erst bei Auslösung in den Löschmitteltank

Dauerdrucklöscher
– Löschmittel und Treibgas sind in einem Behälter

Die Wahl des richtigen Löschmittels

Ein falsches Löschmittel kann einen Brand schlagartig um ein Vielfaches vergrößern.

Beispiel: Besprühen eines Fettbrandes mit Wasser. Die Brandklasseneinteilung hilft bei der Auswahl des richtigen Löschmittels.

Brandklasse A

Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, mit Glutbildung 
z.B. Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Autoreifen 

Geeignetes Löschmittel: Wasser, Schaum, ABC-Pulver

Brandklasse B

Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen  
z.B. Benzin, Öle, Fette, Harze, Teer, Wachse, Alkohole, Kunststoffe 

Geeignetes Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver

Brandklasse C

Brände von Gasen  
z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acethylen, Stadtgas 

Geeignetes Löschmittel: ABC-Pulver, BC-Pulver

Brandklasse D

Brände von Metallen  
z.B. Aluminium, Magnesium, Natrium, Lithium, Kalium oder deren Legierungen

Geeignetes Löschmittel: D-Pulver

Brandklasse F

Brände von Fetten
z.B. Frittierfette, Speiseöle

Geeignetes Löschmittel: F-Löschspray, F-Löschschaum

Was ist beim Löschen zu beachten?

Bitte beachtet folgende Hinweise zur richtigen Handhabung

Von vorne nach hinten löschen
Windrichtung beachten
Stoßweise löschen
Von oben nach unten löschen

Feuerlöscherüberprüfung

Die Normung der Feuerlöscher (DIN EN 3) sieht eine Prüfung alle zwei Jahre vor. Nach zwei Jahren besteht keine Gewähr mehr für die Einsatzfähigkeit eines Feuerlöschers. Besondere Umgebungsbedingungen (z.B. Stallgebäude) können kürzere Prüfintervalle erfordern.
Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält der Feuerlöscher einen Instandhaltungsnachweis mit Prüfplaketten.
Eine Feuerlöscher-Pflicht besteht für private Haushalte nicht. Trotzdem sind sie eine sinnvolle Ergänzung zu Rauchwarnmeldern. Auch private Feuerlöscher sollen alle zwei Jahre auf Ihre Funktion geprüft werden.

Achtung: Wir als Feuerwehr überprüfen keine Feuerlöscher und können auch keine Altgeräte annehmen! Die Überprüfung führen ausschließlich Fachfirmen durch.

Quelle: https://www.feuerwehr-maintal.org/brandschutz.html