Verhalten nach einem Brand

Ein Brand in deiner Wohnung oder deinem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Ruß und angebrannte oder verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt. Mit dieser Empfehlung wollen wir dir eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Reinigung der Schadenstelle hingewiesen.
Nutze auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe deiner Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melde diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denke daran, alle weiteren Maßnahmen mit deinem Vermieter, Eigentümer und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.

Gefährdungseinschätzung

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandguts hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- und Rauchniederschlag auf Deine Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkokte Materialien (sog. Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Gehalt ist abhängig von Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und der Abführung der Rauchgase. Doch auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind häufig so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung als gering angesehen werden kann. Bis zur endgültigen Sanierung kann ein intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch solltest Du, schon um sich vor ausdünstenden, reizenden Stoffen zu schützen, die folgenden Hinweise befolgen:

Erste Maßnahmen

  • Betrete die noch nicht erkaltete Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung.
  • Keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen mit Schuhen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können.
  • Rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien abdecken und im Übergangsbereich vor die nicht betroffenen Bereiche nasse Tücher zum Schuhe abtreten legen.
  • Lüftungsanlagen (Bsp. Klimageräte) nach einem Brand erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.


Reinigung und Sanierung

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z. B. Papierkorbbrand, angebranntes Essen oder Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe) durchgeführt werden. Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten sind wie folgt zu beachten:

  • Einmalanzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
  • für Staubarbeiten Atemschutz ( textile Halbmaske der Schutzgruppe P 3)
  • Schutzhandschuhe aus Leder- Textilkombination für Trockenarbeiten
  • Gummihandschuhe für Nassarbeiten

Entsorgung

Voraussetzung für eine optimierte stoffliche Verwertung ist die Getrennthaltung und -sammlung von Wertstoffen. Schon bei den Aufräumungsarbeiten ist es daher wichtig, auf getrennte, bzw. gemeinsam zu erfassende, zu verwertende oder zu behandelnde Abfallarten zu achten. Ziel soll sein, die Brandrückstände so zu überlassen, dass ein möglichst großer Anteil verwertet werden kann. Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:

  • verwertbare Bestandteile wie Elektrogeräte (Elektroschrott)
  • nicht verwertbaren Restmüll wie verunreinigte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten Arznei-/ und Lebensmittel
  • brandverschmutzte und rußbeaufschlagte Materialien.

Erkennbare Sonderabfälle (z. B. Lacke, Farben, Lösemittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Wo sichtbar größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt bzw. verschwelt sind, sollte der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfallbehörde festgelegt werden.

Bei den o.g. Angaben handelt es sich lediglich um Empfehlungen, aus denen keinerlei
Haftungsansprüche abgeleitet werden können

(Textquelle & Information: www.feuerwehr-gelsenkirchen.de)